CORONA-Regeln 2021/22

Liebe Akademie-Spieler*innen, 
liebe Eltern,

Der Lockdown endet mit 13. Dezember, wir starten wieder mit dem Trainingsbetrieb. Für  Nichtgeimpfte gelten weiterhin einige Verschärfungen in diversen Lebensbereichen und das hat auch für den Tennissport Auswirkungen. Es gelten folgenden Corona-Regeln:

. ) Für das Betreten von Sportanlagen ist ein 2G-Nachweis (geimpft/genesen) erforderlich. Unter die 2G-Regeln fallen alle Personen, für die eine reguläre Impf-Möglichkeit besteht. Der Hallenbetreiber, der Postsportverein, startet im Laufe Woche mit den 2G-Überprüfungen am Tennisplatz. Deshalb ist ein 2G-Nachweis für alle stets mitzuführen um am Training teilzunehmen.

.) Im Clubgebäude und in den Garderoben gilt eine vollständige FFP2-Maskenpflicht. Im Freien und beim Tennis-Spielen braucht ihr aber keinen Mundschutz.

. ) Für Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt der Ninja Pass als 2G-Nachweis. Wurden alle drei in der jeweiligen Schulwoche vorgesehenen Tests durchgeführt (1x Antigen-Schnelltest und 2x PCR-Test), dann gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis für die gesamte Woche, unabhängig von der Gültigkeitsdauer der einzelnen Tests. Ist die jeweilige Testserie für den Ninja-Pass nicht komplett, dann gelten die jeweiligen Tests einzeln (Antigen-Schnelltest 48h und PCR-Test 72h).

.) Statt österreichweit bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist der Ninja Pass in Wien nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gültig. Bei Kindern und Jugendlichen von 12 Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist ein 2,5G-Nachweis – das heißt geimpft, genesen oder PCR-getestet sein (PCR gilt in dieser Altersgruppe 48 Stunden ab Abnahme) – erforderlich.

.) Als „genesen“ gilt, wer vor nicht mehr als 180 Tagen eine Covid-Erkrankung hinter sich gebracht hat und dies von einem Arzt molekularbiologisch bestätigt wurde oder ein Absonderungsbescheid vorliegt.

.) Als „geimpft“ gelten Personen, deren zweite Immunisierung mit dem Vakzin von Pfizer/Biontech, Moderna oder Astra ZenecaFür Kurzentschlossene, die die neue 2G-Vorschrift zum Anlass nehmen, sich doch impfen zu lassen, gibt es eine Übergangsfrist. Wer sich jetzt impfen lässt, kann mit einem PCR-Test in den kommenden vier Wochen auch 2G-Bereiche besuchen. Danach muss aber der zweite Stich erfolgen. Eine weitere Sonderregel gilt für jene, die mit dem ursprünglich als Einmal-Impfstoff konzipierten Vakzin von Johnson&Johnson immunisiert wurden. Sie müssen bis 2. Jänner nachimpfen, sonst erfüllen sie ab dann 2G nicht mehr.

Verhaltensregeln für den Spiel- und Trainingsbetrieb:

  • Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
  • Seitenwechsel sind mit genügend Sicherheitsabstand durchzuführen.(z.B. im Uhrzeigersinn wechseln)
  • Physischer Kontakt zwischen Spielern (Shakehands etc.) ist zu vermeiden.
  • Persönliche Gegenstände wie Bekleidung, Handtücher, Getränkeflaschen u.ä. sind in der Tasche zu verwahren.
  • Ausspucken am Tennisplatz ist zu unterlassen.

Sollte sich an diesen Regeln etwas ändern, werden wir euch selbstverständlich informieren.

Bei Fragen steht unser Team für euch natürlich gerne zur Verfügung!
Liebe Grüße,
Michael und Markus Miksch