Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisakademie Post SV
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für sämtliche Angebote und Dienstleistungen der Tennisakademie Post SV als auch den Webauftritt www.tennisakademie.wien und die Social-Media-Kanäle der
Tennisakademie Post SV.
2. Training
Unser Angebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschaftstraining. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände zB. Kleinkindergruppen, Schulklassen, Sommercamps etc. unterrichtet. Die Tennisakademie Post SV teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärken und Alter, ein. Dabei versucht die Tennisakademie Post SV auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Ein gebuchtes Gruppentraining ist ohne ausdrückliche Zustimmung seitens der Tennisakademie Post SV nicht übertragbar. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die Tennisakademie Post SV bemüht sich jedoch, den Wünschen der Kunden bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen.
3. Trainingskosten & -dauer
Eine Trainingseinheit umfasst 50 Minuten. Muss eine Trainingseinheit witterungsbedingt nach 25 Minuten abgebrochen werden, so gilt dies als volle Trainingseinheit.
Die Trainingskosten sind nach Rechnungsstellung, außer auf der Rechnung ist ein anderer Einzahlungstermin schriftlich vereinbart, vor Beginn des Kurses zu entrichten.
Sollte nach erfolgter Mahnung der Kursbetrag nicht fristgerecht eingezahlt werden, behält sich die Tennisakademie Post SV vor, den Kunden vom laufenden Kurs auszuschließen, bis die Zahlung erfolgt ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein Nachspielen der Stunden, die während des Ausschlusses versäumt wurden.
Bei einer Zahlungsverzögerung von mehr als 20 Tagen, ist die Tennisakademie Post SV berechtigt, Mahnspesen, in der Höhe von 5€ bei einem Rechnungsbetrag bis 100€, in der Höhe von 10€ bei einem Rechnungsbetrag bis 1000€, in der Höhe von 20€ bei einem Rechnungsbetrag ab 1000€, zu verrechnen.
Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch vorprozessuale anwaltliche Mahnkosten zu ersetzen. Pro Mahnung durch den KSV 1870 stellt dieser und die Tennisakademie Post SV dem Kunden Mahnbearbeitungs- und Portokosten in Rechnung.
Die enthaltenen Platzkosten werden von der Tennisakademie Post SV als Durchlaufposten an den Postsportverein Wien abgeführt.
4. Stornobedingungen und ausgefallene Stunden
Kostenloses Stornieren eines Saisonkurses ist nur bis eine Woche vor der ersten Trainingseinheit möglich. Wird der Kurs weniger als eine Woche vor der ersten Kurseinheit storniert, wird die Kursgebühr abzüglich einer Stornogebühr von 50 Prozent der ursprünglichen Kursgebühr rückerstattet. Laufende Kurse können nicht storniert werden, es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren.
Sollte ein Kunde aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls längerfristig (mindestens 6 Wochen in Folge) nicht am Kurs teilnehmen können, werden die versäumten Stunden nach Vorlage eines ärztlichen Attests rückerstattet.
5. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, in Kenntnis setzen. Andernfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt der Tennisakademie Post SV erhalten.
Bei Einzelstunden besteht nach rechtzeitiger Absage die Möglichkeit die Trainingseinheit bei einem Ersatztermin nachzuholen. Bei Gruppentrainings (2 oder mehr Personen) können einzelne Spieler*innen der Gruppen bei rechtzeitiger Absage, das verpasste Training an einem Nachspieltermin, der durch die Tennisakademie Post SV vorgegeben wird, nachholen.
Kunden, welche an einem Gruppentraining teilnehmen (2 oder mehr Personen) erhalten nachträglich weder eine Teilrückerstattung des Kaufpreises noch eine Gutschrift eines Teilbetrages, wenn die von ihnen versäumte(n) Unterrichtsstunde(n) mit anderen Mitgliedern der Trainingsgruppe abgehalten wurde(n). Dies gilt auch, wenn der einzelne Kunde 24 Stunden oder früher absagt.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die gesamte Gruppe einen Trainingstermin verschiebt und an einem Ersatztermin nachholt. Pro Spielsaison sind maximal zwei Ersatztermine für rechtzeitig abgesagte Einheiten möglich. Stunden, die nicht während der aktuell laufenden Saison nachgeholt werden, verfallen.
Bei Regen oder Unspielbarkeit der Plätze werden ausgefallene Stunden nachgespielt. Die Tennisakademie Post SV informiert in diesem Fall über die Website www.tennisakademie.wien rechtzeitig über die Absage des Trainings. Stundenausfälle, die seitens der Tennisakademie Post SV zustande kommen, werden selbstverständlich nachgeholt.
6. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
7. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer*innen aus einer Gruppe oder einem Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
8. Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und oder fehlender Leistung der Tennisakademie Post SV oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen oder während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die Tennisakademie Post SV zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung der Tennisakademie Post SV als genehmigt.
9. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Kunden der Tennisakademie Post SV werden in unseren E-Mail-Newsletter aufgenommen. In unregelmäßigen Abständen erfolgt über diesen Informationen zu Kursangeboten, Turnieren und Veranstaltungen der Tennisakademie Post SV. Die Zusendung des E-Mail-Newsletters kann jederzeit widerrufen werden.
Die Tennisakademie Post SV behält sich das Recht vor, etwaiges Bild- und Videomaterial, welches während Trainings oder Veranstaltungen der Tennisakademie Post SV aufgezeichnet wird, für Zwecke der Tennisakademie Post SV zu verwenden. Darin beinhaltet ist die Verwendung auf der Homepage „tennisakademie.wien“ sowie den Social-Media-Auftritten der Tennisakademie Post SV. Sollte die Verwendung nicht erwünscht sein, kann sie jederzeit widerrufen werden.
10. Haftung
Die Tennisakademie haftet nicht für Verletzungen oder Unfälle während der Tennisstunden, außer diese wurden vorsätzlich oder durch grobes Verschulden herbeigeführt. Der Besuch der Trainingseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde haftet für von ihm herbeigeführte Beschädigungen am Trainingsmaterial.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Das zuständige Gericht ist das Bezirksgericht Hernals oder je nach Streitfall ein höheres österreichisches Gericht.